Vertreter-Trio will Entscheid nicht vor Gericht erzwingen

Veröffentlicht am 02.05.2006 in Kommunalpolitik

Endstation für das Bestwiger Bürgerbegehren gegen die Wasser-Fusion: Die drei Vertreter Helmut Bolz, Wolfgang Schweitzer und Frank-Rüdiger Wittwer werden nicht vor Gericht gehen, um einen möglichen Bürgerentscheid zu erzwingen.

Das sagte Helmut Bolz nach einer abschließenden Besprechung der drei Vertreter am Wochenende auf WR-Nachfrage: "Wir werden keine Klage erheben." Grund ist nach Auskunft Bolz` ein Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, das in diesen Tagen ergangen ist. Danach ist ein Ratsbeschluss, der vom Bürgermeister in Form eines Vertrages umgesetzt wird, mit dessen Unterschrift erledigt - er kann nicht mehr von einem Bürgerbegehren angegriffen werden. Konkret übersetzt in die Bestwiger Lage hieße das, erklärte Bolz, dass zur Sammlung von mindestens 820 Unterschriften nur die Zeit vom 29. Juni 2005 - dem Datum des Ratsbeschlusses zur Fusion der Wasserwerke Bestwig, Meschede und Olsberg - bis zum 6. Juli 2005 - der Vertragsunterzeichnung durch den damaligen Bürgermeister Christof Sommer - geblieben wäre.

Es sei unmöglich, so Bolz, in nur acht Tagen so ein Projekt vorzubereiten und die nötige Menge Unterschriften zu sammeln. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gebe es in NRW keine "Vollzugshemmung" für die Einspruchszeit eines Bürgerbegehrens. Damit sei ein solches Begehren im zeitlichen "Rennen" mit der Verwaltung "durchweg auf der Verliererstraße", bedauerte Bolz.

In einem durch das Begehren ausgelösten Entscheid hätte der Bürger über die Frage abstimmen sollen, ob das Bestwiger Wasserwerk selbstständig bleiben soll. Man stehe nach wie vor zu dem Bürgerbegehren und auch zu den Argumenten für eine Eigenständigkeit des Wasserwerks, betonte Helmut Bolz. So seien die Gründe, nicht vor Gericht zu gehen, nicht nur inhaltlich, sondern auch rein formell bedingt. Nach dem jetzigen Grundsatzurteil sei ein Prozess risikoreich - und falls er verloren gehe, kämen auf die drei Vertreter Kosten von mehreren Tausend Euro zu. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, so Bolz: "Aber dieses Risiko ist für drei Privatleute zu hoch."

Zugleich kritisierte er den Vorwurf der CDU, man hätte bereits vor dem Ratentscheid zur Fusion ein "Initiativbürgerbegehren" starten können. Dafür gebe es keine gesetzlichen Regelungen, stellte Bolz klar: "Und ohne Rechtsgrundlage ist das noch fragwürdiger."

Mit dem jetzigen Ausgang könne niemand zufrieden sein, resümierte Bolz - auch Bürgermeister und CDU-Fraktion nicht. Es bleibe der Beigeschmack, dass die Fusion gegen den Willen einer Bürgermehrheit vollzogen worden sei. Ein Erfolg sei es hingegen, dass weite Teile der Bürgerschaft für einen wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge sensibilisiert worden seien. Helmut Bolz: "Das Thema ist bei den Leuten im Kopf und sie werden es beobachten."

Quelle: Westfälische Rundschau, Lokalausgabe Meschede (fr), 02.05.2006

 

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