Viel Wirbel um unser Wasser. Damit Sie nicht weiter im Trüben fischen müssen, haben wir für Sie die Preisentwicklung und die aktuellen Preise zusammengestellt.
Der Wasserpreis in unserer Gemeinde setzt sich aus 2 Komponenten zusammen. Zum einen aus der
Grundgebühr, die sich nach der Zählergröße berechnet, und nach der
Verbrauchsgebühr, die sich nach den verbrauchten Kubikmetern berechnet.
Die Entwicklung der Grundgebühr
Jahr |
EUR |
erhoben durch: |
2004 |
153,60 |
Gemeindewerke Bestwig |
2005 |
175,20 |
Gemeindewerke Bestwig |
2006 |
175,20 |
Hochsauerlandwasser GmbH |
2007 |
169,20 |
Hochsauerlandwasser GmbH |
2008 |
169,20 |
Hochsauerlandwasser GmbH |
2009 |
169,20 |
Hochsauerlandwasser GmbH |
Gegen die Anhebung der Gebühr im Jahr 2005 gab es erheblichen Widerstand bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Insbesondere bei denen, die in einem Einfamilienhaus und einem kleinen Mehrfamilienhaus lebten. Sie fühlten sich gegenüber denen benachteiligt, die Anschlussnehmer großer Mehrfamilienhäuser waren und die gleiche Grundgebühr entrichteten. Unter Führung des Siedlerbundes kam es dann zu einer erheblichen Zahl an
Widersprüchen gegen den Bescheid. Die Widersprüche richteten sich auch gegen die Festsetzung der Grundgebühr für das Abwasser. Die Widersprüche hatten zur Folge, dass eine
Neuregelung getroffen wurde. Die Grundgebühr kleinerer Wohneinheiten wurde gesenkt. Mit Schreiben vom 14.12.2006 teilte der Bürgermeister der Gemeinde Bestwig den widersprechenden folgendes mit:
- Für das Trinkwasser hat der Aufsichtsrat der Hochsauerlandwasser GmbH in seiner Sitzung am 4.12.2006 beschlossen, die Grundgebühr für die Zähler mit der Nenngröße Qn 2,5 (Einfamilien- und kleine Mehrfamilienhäuser) auf 14,10 € monatlich, 169,20 € jährlich festzusetzen
- Der Betriebsausschuss für das Abwasserwerk der Gemeinde Bestwig hat sich am 21. November 2006 dafür ausgesprochen, die Abwasser-Grundgebühr neu festzusetzen und wie beim Trinkwasser die Grundgebühr für die Zähler mit der Nenngröße Qn 2,5 zu senken. Der Rat der Gemeinde Bestwig hat dem Vorschlag am 20.12.2006 zugestimmt.
Die Senkung der Grundgebühr für die Zähler mit der Nenngröße Qn 2,5 ist also nicht auf die Leistungen der Hochsauerlandwasser GmbH zurückzuführen, sondern ist einzig und allein auf massive Bürgerproteste zurückzuführen.
Die Entwicklung der Verbrauchsgebühr Auch bei der Verbrauchsgebühr war 2005 ein erheblicher Sprung zu verzeichnen. Erstmals im Jahr 2008 senkte die Hochsauerlandwasser GmbH die Verbrauchsgebühr.
Jahr |
EUR |
erhoben durch: |
2004 |
1,00 |
Gemeindewerke Bestwig |
2005 |
1,22 |
Gemeindewerke Bestwig |
2006 |
1,22 |
Hochsauerlandwasser GmbH |
2007 |
1,22 |
Hochsauerlandwasser GmbH |
2008 |
1,18 |
Hochsauerlandwasser GmbH |
2009 |
1,18 |
Hochsauerlandwasser GmbH |
2004 hatte die Gemeinde Bestwig im vergleich mit den Nachbarkommunen den geringsten Verbrauchspreis. Dieser wurde dann 2005 um % angehoben. Damit glich sich der Bestwiger Wasserpreis den Preisen der Städte Olsberg und Meschede an. Der neue Verbrauchspreis wurde dann 2005 von der Hochsauerlandwasser für die Gemeinde Bestwig übernommen. 2008 erfolgte dann eine Senkung des Verbrauchspreises um 0,04 €.
Die Entwicklung des Gesamtpreises 2004 war das Jahr vor der letzten Kommunalwahl. Vor diesen Wahlen erfolgte keine Preiserhöhung. Dieses Jahr hat der Fraktionsvorsitzende Thomas Liedtke als Grundlage seiner Berechnung genommen. Bei einem vierköpfigen Haushalt wird von einem Verbrauch von ca. 150 Kubikmeter Wasser ausgegangen. Daraus ergibt sich folgende Berechnung:
Jahr |
Grundpreis |
Verbrauchspreis |
Gesamtptreis inkl. MwSt 2004 |
2004 |
EUR 153,60 |
EUR 1,00 x 150 = EUR 150,00 |
EUR 314,10 |
2008 |
EUR 169,20 |
EUR 1,18 x 150 = EUR 177,00 |
EUR 358,59 |
Es ist also zwischen den Vergleichsjahren eine
Steigerung von 44,49 € bei einem vierköpfigen Haushalt zu verzeichnen.
Fazit: Wenn jemand einen anderen der Lüge bezichtigt, so kann von ihm doch wohl zu Recht erwartet werden, dass er sich bei seiner Gegenrechnung besonders der Wahrheit verpflichtet fühlt! Eine abschließende Beurteilung der leidigen Lügendebatte überlassen wir Ihnen.