Widerspruch gegen Ratsbeschluss

Veröffentlicht am 02.12.2005 in Kommunalpolitik

Das Bürgerbegehren gegen eine Fusion der Wasserversorgung in Bestwig, Olsberg und Meschede, das vom Rat der Gemeinde Bestwig für unzulässig erklärt wurde, will sich mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen.

Die Sprecher des Bürgerbegehrens teilten gestern mit, dass Widerspruch eingelegt worden sei, der schon bei der Gemeinde vorliege. Sollte die Gemeinde darauf nicht reagieren, sind die Vertreter des Begehrens auch bereit - so erklärt das beauftragte Düsseldorfer Rechtsanwaltsbüro, "ihr Anliegen mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht weiter zu verfolgen, um dem Bürgerwillen so zur Durchsetzung zu verhelfen".

Wolfgang Schweitzer, Frank-Rüdiger Wittwer und Helmut Bolz, die als Vertreter des Bürgerbegehrens fungieren, hatten einen Düsseldorfer Rechtsanwalt mit der Prüfung der Entscheidung des Gemeinderates beauftragt. Dies übernahm Dr. Henning Obst, ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der mit der Materie der Bürgerbegehren seit mehr als 20 Jahren vertraut ist.

"Rechtsmittel gegen den Ratsbeschluss vom 7. November halte ich für chancenreich, weil viele der dort genannten Argumente einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten", führte Dr. Obst gegenüber der WR aus. Hier versuche die Ratsmehrheit dem Bürgerbegehren und den vielen Unterzeichnern ihre Sicht der Dinge aufzuzwingen.

Respekt zollte Péus seinem Gegenkandidaten Michael Stechele: Er sei im Vollends fragwürdig sei die ablehnende Haltung der Bestwiger Gemeindevertreter, wenn sie in ihrem Beschluss darauf hinweisen, dass angeblich ein "Kostendeckungsvorschlag" fehlen würde. "Es ist in der Rechtssprechung unumstritten, dass kein Kostendeckungsvorschlag erforderlich ist, wenn nicht das Bürgerbegehren, sondern der Ratsbeschluss die Kosten verursacht", so Dr. Obst.

 

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